Was kosten zwei konkret angebotene Wintergärten?
Zwei Karalus-Angebote aus 2026 zeigen die Größenordnung für unterschiedliche Ausführungen: 50.857,48 € brutto für einen Balkon-Wintergarten mit Zweifachglas und 64.360,25 € brutto für einen Wohnwintergarten mit Dreifachglas und zwei seitlichen Hebe-Schiebetüren. Die Beträge gelten für den jeweils beschriebenen Angebotsumfang.
Es handelt sich um anonymisierte Angebotsbeispiele, nicht um Pauschalpreise oder Schlussrechnungen ausgeführter Anlagen. Die Beispiele lassen sich wegen ihrer unterschiedlichen Bauaufgabe und Ausstattung nicht als Preisvergleich pro Quadratmeter verwenden.
Balkon-Wintergarten mit Zweifachglas
50.857,48 € inklusive 19 % Umsatzsteuer
Preisstand: August 2026
Dachmaß 4,80 × 2,40 m, Aluminium in Weiß RAL 9016, Zweifach-Isolierglas, Front- und Seitenelemente mit Festverglasung und Öffnungsfenstern sowie eine Eingangstür.
Im Angebot aufgeführt: Dach einschließlich Montage, Befestigungsplatten, isolierter Rahmen vor der Wand, Stahlverstärkung, Verglasungselemente, Eingangstür, Zuschläge sowie An- und Abfahrt.
Bestand vorausgesetzt: Die Befestigungsplatten werden an ausreichend belastbaren Kundenfundamenten befestigt. Damit ist kein neues Fundament hergestellt.
Wohnwintergarten mit Dreifachglas
64.360,25 € inklusive 19 % Umsatzsteuer
Preisstand: September 2026
Dachmaß 4,40 × 3,00 m, thermisch getrennte Aluminiumprofile der Serie Veranda in DB 703, Dreifach-Isolierglas, vier Dreh-Kipp-Fenster in der Front und zwei seitliche Hebe-Schiebetüren.
Im Angebot aufgeführt: Dach einschließlich Montage, zusätzlicher Montagegrundaufwand, Front- und Seitenelemente, zwei Schiebetüren mit jeweils 2.773 × 2.100 mm Elementmaß, innen abschließbarer Beschlag, prüffähige Herstellerstatik sowie Anfahrt und Baustelleneinrichtung.
Preisbildung: Der Gesamtbetrag enthält 2 % Rabatt auf die Nettosumme. Eine Bedarfsposition für einen zusätzlich beidseitig abschließbaren Beschlag ist nicht enthalten.
Was ist damit noch nicht als Gesamtprojekt abgedeckt?
Putz- und Malerarbeiten sind in beiden Angeboten ausdrücklich ausgeschlossen. Heizung, eine Markise oder andere Beschattung, Elektroarbeiten und ein vollständiger neuer Bodenaufbau sind nicht als Leistungen aufgeführt. Beim Wohnwintergarten-Beispiel ist auch die Herstellung eines neuen Fundaments nicht aufgeführt. Bauantrag und behördliche Gebühren sind nicht als Angebotspositionen ausgewiesen.
Diese Punkte müssen für Ihr Vorhaben gesondert geklärt und, falls benötigt, zusätzlich kalkuliert werden. Eine aufgeführte Herstellerstatik ist nicht gleichbedeutend mit sämtlichen Planungs- und Genehmigungsleistungen.
Welche Leistungen gehören zum genannten Betrag?
Ein nachvollziehbares Kostenbeispiel nennt neben dem Bruttopreis auch Preisstand, Maße und Ausführung. Für jede der folgenden Positionen muss erkennbar sein, ob sie enthalten, gesondert angeboten oder bauseits auszuführen ist:
- Aufmaß, Planung und benötigte Nachweise.
- Erdarbeiten, Fundament, Bodenaufbau und Abdichtung.
- Wintergartenkonstruktion, Verglasung und Öffnungselemente.
- Anschlüsse an das vorhandene Gebäude.
- Beschattung, Lüftung, Heizung und Elektroarbeiten.
- Transport, Montage und gegebenenfalls benötigte Hebetechnik.
So lässt sich erkennen, ob zwei Angebote tatsächlich denselben Umfang abdecken. Ein Preis für die Konstruktion allein ist nicht mit dem Gesamtbetrag für einen fertig ausgebauten Raum vergleichbar.