Maßgefertigte Terrassendächer und Sonderlösungen aus Aluminium und Glas
Maßgefertigte Lösungen Aus Aluminium & Glas geplant Meisterbetrieb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Fassung als druckbare HTML-Datei öffnen und speichern · Archiv: Website-Fassung Juli 2026

Verwenden Sie die Druckfunktion Ihres Browsers, um die Fassung als PDF zu speichern. Für Ihren Auftrag gilt die vor Vertragsschluss vereinbarte Fassung, nicht automatisch der spätere Website-Stand.

Karalus Glas- und Metallbau, Inhaber Andreas Karalus
Dorfstraße 12 · Halle 7, 15366 Hoppegarten OT Hönow
Telefon: 030 12091232 · E-Mail: info@andreas-karalus.de

Fassung vom 26. September 2026

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

Diese Bedingungen betreffen die vereinbarte Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Terrassendächern, Wintergärten, Glas- und Metallbaukonstruktionen, Markisen, ZIP-Screens und ergänzenden Bauelementen. Sie werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn sie wirksam einbezogen wurden. Die Veröffentlichung auf dieser Website allein genügt dafür nicht. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Für bereits geschlossene Verträge gilt die damals vereinbarte Fassung. Eine spätere Änderung dieser Website ändert bestehende Verträge nicht. Die VOB/B wird durch diese Bedingungen nicht einbezogen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Das Kontaktformular, die Auswahlhilfen und Preisbeispiele auf der Website ermöglichen eine unverbindliche Anfrage. Sie lösen keine Bestellung aus. Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmendes Angebot und Annahme. Maßgeblich sind die konkrete Leistungsbeschreibung, die Angebotsfrist und die vereinbarten Vertragsunterlagen. Gesetzlich vorgeschriebene Formen bleiben zu beachten. Änderungen sollen zur Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden; der Vorrang wirksamer individueller Abreden bleibt bestehen.

3. Vertragsart und Leistungsumfang

Die rechtliche Einordnung richtet sich nach der tatsächlich vereinbarten Leistung. Eine Warenlieferung, eine Montage- oder Werkleistung, ein Bauvertrag und ein Verbraucherbauvertrag unterliegen nicht in jeder Hinsicht denselben Regeln. Zwingende Sondervorschriften gelten unabhängig von der Überschrift des Angebots.

Das Angebot beschreibt insbesondere Konstruktion beziehungsweise Modell, Maße, Materialien, Verglasung, Tuch, Farben, Befestigung, Montage und Ausstattung. Bauantrag, Statik, Fundamente, Elektroanschluss, Entwässerungsanschluss, Demontage und Entsorgung sowie Arbeiten anderer Gewerke sind nur enthalten, soweit sie vereinbart sind. Notwendige Zusatzleistungen werden vor ihrer Beauftragung geklärt. Wir dürfen geeignete Fachpartner einsetzen; unsere eigenen vertraglichen Pflichten bleiben bestehen.

4. Aufmaß, Bestand und Planung

Wir prüfen die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Maße und Befestigungsbedingungen im geschuldeten Umfang. Kunden teilen ihnen bekannte Besonderheiten des Grundstücks und Bestands mit, insbesondere verdeckte Leitungen, Schäden, Dämmaufbauten und Eigentumsbeschränkungen. Sie müssen keine ihnen unbekannten technischen Umstände garantieren.

Freizugebende Zeichnungen werden verständlich bezeichnet. Die Kundenfreigabe betrifft die erkennbaren Gestaltungs- und Nutzungswünsche. Sie verlagert unsere Verantwortung für ein von uns geschuldetes fachgerechtes Aufmaß, Planung oder Ausführung nicht auf den Kunden.

5. Genehmigungen und Rechte Dritter

Wer Genehmigungen, erforderliche Nachweise und Zustimmungen beschafft, wird im Angebot festgelegt. Ohne Beauftragung ist eine behördliche Antragstellung nicht automatisch enthalten. Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass andere öffentlich-rechtliche oder nachbarrechtliche Anforderungen entfallen. Erforderliche Mitwirkung, Vollmachten und vorhandene Unterlagen werden rechtzeitig abgestimmt.

6. Preise, Zusatzkosten und Zahlungen

Maßgeblich ist die vereinbarte Vergütung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und vereinbarter Nebenkosten ausgewiesen. Noch nicht zuverlässig bezifferbare Leistungen müssen vor Vertragsschluss mit der Berechnungsgrundlage und, soweit möglich, einem Kostenrahmen benannt werden.

Abschlagszahlungen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere dem Wert der nachgewiesenen vertragsgemäß erbrachten Leistungen. Für eigens angefertigte oder bereitgestellte Bauteile gelten die gesetzlichen Anforderungen an Eigentumsübertragung oder Sicherheit. Diese AGB begründen keine pauschale Vorauszahlung allein durch Vertragsschluss. Etwaige gesonderte Vorauszahlungsvereinbarungen müssen ausdrücklich getroffen werden und rechtlich zulässig sein.

Die Schlusszahlung wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem wirksam vereinbarten Zahlungsplan fällig; bei Werkleistungen sind insbesondere die Abnahmevorschriften zu beachten. Eine im Angebot vereinbarte Zahlungsfrist gilt unter Wahrung dieser Voraussetzungen. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Mängelrechte werden nicht eingeschränkt.

7. Änderungen und unvorhergesehener Bestand

Änderungswünsche und zusätzliche Leistungen werden mit ihren Auswirkungen auf Vergütung und Termine abgestimmt. Ein unerwarteter Befund am Gebäude führt nicht automatisch zu einem beliebigen Preisaufschlag. Wir erläutern den Befund und klären das weitere Vorgehen. Gesetzliche Änderungs- und Anordnungsrechte, insbesondere bei Bauverträgen, bleiben bestehen.

8. Zugang und Mitwirkung

Erforderlicher Zugang, nutzbare Montageflächen, Zufahrt und gegebenenfalls Strom- oder Wasserversorgung werden projektbezogen vereinbart. Der Kunde unterstützt die Ausführung in dem gesetzlich und vertraglich geschuldeten Umfang. Folgen unterlassener Mitwirkung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; Mehrkosten werden nicht pauschal ohne Nachweis berechnet.

9. Ausführungstermine und Behinderungen

Vereinbarte Termine und Ausführungsfristen sind einzuhalten. Bei einer nicht von uns zu vertretenden Behinderung informieren wir über Ursache, Auswirkungen und den voraussichtlichen weiteren Ablauf. Eine Fristverlängerung oder zusätzliche Vergütung ergibt sich nicht allein daraus, dass schlechtes Wetter oder Lieferprobleme auftreten. Maßgeblich sind die konkrete Vereinbarung und die gesetzlichen Voraussetzungen. Rechte des Kunden bei Verzögerung bleiben bestehen.

10. Produktausführung, Bedienung und Pflege

Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit. Herstellerunterlagen erläutern produktbedingte Eigenschaften; sie ersetzen keine vertragliche Vereinbarung und schließen gesetzliche Mängelrechte nicht pauschal aus. Farbwirkung am Bildschirm kann vom Materialmuster abweichen. Das gewählte Muster beziehungsweise Dessin wird in den Vertragsunterlagen bezeichnet.

Bei Markisen und ZIP-Screens hängen zulässige Nutzung, Windgrenzen und Verhalten bei Regen, Schnee oder Frost vom konkreten Modell, der Montage und der Anleitung ab. Sensoren ersetzen diese Grenzen nicht. Wir übergeben die für die vereinbarte Anlage erforderlichen Bedienungs- und Pflegeinformationen. Ein Pflegefehler hebt nicht ohne Prüfung seines Zusammenhangs mit einem Schaden sämtliche Rechte auf.

11. Fertigstellung und Abnahme

Soweit eine Abnahme geschuldet ist, wird sie nach Fertigstellung angeboten. Festgestellte Mängel und offene Restleistungen werden nachvollziehbar dokumentiert. Unwesentliche Mängel berechtigen nach dem Gesetz nicht zur Verweigerung der Abnahme. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein; gegenüber Verbrauchern ist insbesondere der gesetzlich erforderliche Hinweis in Textform zu beachten. Nutzung oder Zahlung allein werden hier nicht pauschal als Abnahme fingiert.

12. Gesetzliche Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen entsprechend der Vertragsart. Wir verkürzen diese Fristen durch diese AGB nicht. Melden Sie einen vermuteten Mangel möglichst mit Auftragsnummer, Beschreibung und, soweit zumutbar, Fotos; gesetzliche Rechte hängen nicht von der Verwendung eines bestimmten Formulars ab.

13. Freiwillige Karalus-Garantie

Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Verbrauchern für selbst hergestellte tragende Aluminiumkonstruktionen einschließlich der von uns fachgerecht eingebauten Verglasung eine freiwillige Garantie von fünf Jahren ab Abnahme. Sie betrifft nachgewiesene Material- und Herstellungsfehler an diesen Bauteilen. Wir leisten durch Nachbesserung oder Ersatz des betroffenen Bauteils. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bestehen daneben, können unentgeltlich geltend gemacht werden und werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

Garantiegeber ist Karalus Glas- und Metallbau, Inhaber Andreas Karalus, unter der oben angegebenen Anschrift. Für die hier angebotenen Projekte in Deutschland kann die Garantie per E-Mail, Brief oder Telefon unter Angabe des Auftrags und der Fehlerbeschreibung geltend gemacht werden. Wir stimmen Prüfung und Abhilfe mit Ihnen ab. Die für den Auftrag geltenden Garantieunterlagen werden auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.

Nicht erfasst sind Verschleißteile, Antriebe und elektrische Komponenten sowie Dicht- und Pflegestoffe. Schäden durch äußere Einwirkung, unsachgemäße Nutzung oder Reinigung, fehlende Wartung, Veränderungen durch Dritte, Veränderungen von Baugrund oder Baukörper sowie außergewöhnliche Wetter- oder Lasteinwirkungen außerhalb der vereinbarten Auslegung sind ausgeschlossen, soweit diese Umstände den betreffenden Schaden verursacht haben. Gesonderte Herstellergarantien gelten ausschließlich nach deren eigenen Bedingungen.

14. Haftung

Für unsere Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keinen zusätzlichen Haftungsausschluss und keine pauschale Haftungsobergrenze.

15. Kündigung

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte und Abrechnungsregeln. Bei freier Kündigung eines Werkvertrags sind insbesondere ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb beziehungsweise dessen gesetzlich relevante Unterlassung anzurechnen. Eine zusätzliche pauschale Stornogebühr wird hier nicht vereinbart. Für die Kündigung eines Bauvertrags ist die gesetzliche Schriftform zu beachten.

16. Widerrufsrechte

Verbraucher erhalten die für den konkreten Vertrag erforderlichen Informationen gesondert. Bei Fernabsatz oder Vertragsschluss außerhalb unserer Geschäftsräume kann ein Widerrufsrecht bestehen. Die Ausnahme für bestimmte individuell angefertigte Waren ist kein pauschaler Ausschluss für jede Planung, Montage oder Bauleistung. Die Einordnung des konkreten Vertrags ist entscheidend. Einzelheiten und das Musterformular finden Sie auf unserer Widerrufsseite.

17. Daten, Fotos und Unterlagen

Zur Auftragsbearbeitung übermittelte Fotos und Angaben dürfen für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Veröffentlichung von Kundenfotos oder Projektbildern wird dadurch nicht automatisch erlaubt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.

18. Schlussbestimmungen und Streitbeilegung

Es gilt deutsches Recht, soweit dadurch ein Verbraucher nicht den Schutz zwingender Vorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats verliert. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben bestehen. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln führt nicht zu einer automatischen Ersatzregelung mit möglichst ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.