Karalus Glas- und Metallbau, Inhaber Andreas Karalus, Dorfstraße 12, 15366 Hoppegarten OT Hönow
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über Planung, Herstellung, Lieferung und Montage individueller Bauelemente und Konstruktionen zwischen Karalus Glas- und Metallbau und seinen Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote beruhen auf den zum Angebotszeitpunkt bekannten Angaben und sind, sofern nicht anders bezeichnet, für den angegebenen Zeitraum bindend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die von uns übersandte Auftragsbestätigung beziehungsweise das Vertragsangebot unterschreibt und per E-Mail, Post oder persönlich zurückgibt. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen einer dokumentierten Vereinbarung.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus Angebot, Auftragsbestätigung, Zeichnungen und vereinbarten Nachträgen. „Alles aus einer Hand“ beschreibt die Möglichkeit eines koordinierten Komplettservices. Fundamente, Bauantrag, Statik, Elektro-, Dachdecker-, Maurer-, Garten- oder sonstige Nebenarbeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
Wir dürfen qualifizierte Fachpartner einsetzen. Genehmigungs- und Planungsleistungen können durch eine externe Architektin oder weitere Fachplaner erbracht werden.
4. Aufmaß, Planung und Freigabe
Der Kunde stellt richtige Informationen zu Grundstück, Bausubstanz, Leitungen, Eigentumsverhältnissen und bekannten behördlichen Vorgaben bereit. Nachträgliche Änderungen nach Aufmaß oder Freigabe können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen. Zeichnungen und Maße sind vor Produktionsfreigabe vom Kunden zu prüfen, soweit eine Freigabe vorgesehen ist.
5. Genehmigungen und Nachbarrechte
Die Prüfung und Beantragung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen übernehmen wir nur bei ausdrücklicher Beauftragung. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen baurechtliche, nachbarrechtliche und sonstige Vorgaben erfüllen. Erforderliche Erklärungen, Vollmachten und Unterlagen stellt der Kunde rechtzeitig bereit.
6. Vergütung und Zahlungsplan
Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, werden 30 % der Auftragssumme nach Vertragsschluss als Vorauszahlung berechnet. Bei üblichen Projekten werden die verbleibenden 70 % nach Fertigstellung und Abnahme abgerechnet. Bei größeren oder länger dauernden Projekten können weitere Abschlagsrechnungen entsprechend dem dokumentierten Baufortschritt und den erbrachten Leistungen gestellt werden. Der im jeweiligen Angebot oder Zahlungsplan vereinbarte Ablauf geht vor.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
7. Zusatz- und Änderungsleistungen
Leistungen, die auf Wunsch des Kunden zusätzlich zum vereinbarten Umfang erforderlich werden, werden gesondert vergütet. Dies gilt auch für unvorhersehbare Umstände in Bausubstanz oder Untergrund, sofern wir diese bei Vertragsschluss trotz angemessener Prüfung nicht erkennen konnten.
8. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde gewährleistet Zugang, Arbeitsraum, geeignete Zufahrt sowie verfügbare Strom- und Wasserversorgung, soweit erforderlich. Er informiert über Leitungen, Altlasten, verdeckte Bauteile und besondere Gefahren. Behinderungen durch andere Gewerke können zu Terminverschiebungen und nachgewiesenen Mehrkosten führen.
9. Liefer- und Ausführungszeiten
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Witterung, behördliche Verfahren, kundenseitige Änderungen, fehlende Mitwirkung, höhere Gewalt und von uns nicht zu vertretende Lieferstörungen können die Ausführungszeit angemessen verlängern. Wir informieren den Kunden über wesentliche Verzögerungen.
10. Produktbedingte Eigenschaften
Geringfügige, technisch unvermeidbare Farb-, Struktur- und Maßabweichungen sowie branchenübliche Erscheinungen von Glas, Beschichtungen und Markisentüchern stellen keinen Mangel dar, soweit Gebrauchstauglichkeit und vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigt sind. Pflege-, Bedienungs- und Wartungshinweise sind zu beachten.
11. Abnahme
Der Kunde nimmt die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung ab. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Für die gesetzliche Abnahmefiktion gegenüber Verbrauchern gelten die besonderen gesetzlichen Hinweise und Fristen.
12. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Gegenüber Unternehmern können im Einzelvertrag zulässige abweichende Regelungen getroffen werden. Herstellergarantien bestehen nur nach den jeweiligen Garantiebedingungen und lassen gesetzliche Mängelrechte unberührt.
13. Freiwillige Karalus-Garantie
Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Verbrauchern für selbst hergestellte tragende Aluminiumkonstruktionen einschließlich der von uns fachgerecht eingebauten Verglasung eine freiwillige Garantie von fünf Jahren ab Abnahme. Die Garantie umfasst nachgewiesene Material- und Herstellungsfehler an diesen Bauteilen. Wir leisten nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz des betroffenen Bauteils.
Ausgenommen sind insbesondere Glasbruch durch äußere Einwirkung, Verschleißteile, Antriebe und elektrische Komponenten, Dicht- und Pflegestoffe, Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung oder Reinigung, fehlende Wartung, Veränderungen durch Dritte, Veränderungen des Baugrunds beziehungsweise Baukörpers sowie Schäden durch außergewöhnliche Wetter- oder Lasteinwirkungen außerhalb der vereinbarten Auslegung. Einzelheiten und gegebenenfalls weitergehende Herstellergarantien ergeben sich aus den zum Auftrag übergebenen Garantieunterlagen. Die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt und können unentgeltlich geltend gemacht werden.
14. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
15. Kündigung
Kündigungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einer freien Kündigung sind erbrachte Leistungen, bereits beschaffte oder individuell gefertigte Teile sowie die gesetzlich vorgesehene Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen abzurechnen. Auf starre Stornopauschalen wird in diesem Entwurf bewusst verzichtet.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach Art des Vertrags und den Umständen des Vertragsschlusses. Erforderliche Widerrufsinformationen werden dem Verbraucher gesondert in Textform zur Verfügung gestellt. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere für individuell angefertigte Waren, bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann unser Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Juli 2026
